AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mut-macher
Demenzpersonenbetreuung mit Aktivpflege und Tierunterstützung

Präambel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mut-macher enthalten Informationen über organisatorische Abläufe und Vertragsverbindlichkeiten.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Tarife geregelt und aktuelle Preislisten (in der Beilage) angeführt. Die Leistungen von Mut-macher unterliegen grundsätzlich keiner öffentlichen Förderung und werden für alle Menschen, unabhängig vom Einkommen, gleich berechnet. Sollten öffentliche Förderungen erzielt werden, kommen diese den Klienten zugute. Die finanzielle Eigenleistung der Klienten ist von der Art und dem Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen abhängig.

Auftragsbestätigung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung mit Kostenübersicht sind die Grundlage der Vereinbarung zwischen Mut-macher und der/m KlientIn. Diese Vereinbarung kann von beiden Vertragsteilen nach Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen mit Ablauf des Kalendermonats beendet werden. Die Leistungseinstellung von Mut-macher ist erst nach 10 Tagen Zahlungsverzug zulässig. Nur die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung wird verrechnet. Umstände, die eine baldige Beendigung von Leistungen von Mut-macher (bzw. von Betreuern) naheliegend erscheinen lassen, sind seitens des Klienten ehestmöglich an Mut-macher (möglichst über die/die für den Klienten zuständige Ansprechpartner von Mut-macher) zu melden.

Falls sich der Pflegebedarf verändert, wird die Leistung angepasst. In einem solchen Fall wird eine neue Auftragsbestätigung unterfertigt.

Stundenweise Betreuung

Die Tagesbetreuung richtet sich nach dem allgemeinen Stundensatz laut Kostenvereinbarung. Ab einer Inanspruchnahme von 3 Tagen pro Woche ist diesbezüglich eine Pauschalvereinbarung möglich. Für die stundenweise Betreuung werden die Zeiten mit dem Klienten vorab vereinbart. Die Stunden werden in vollen 60-Minuten Einheiten bewertet und verrechnet. Die von dem Klienten unterzeichnete Stundenaufzeichnung der/des Betreuerin/Betreuers dient Mut-macher als Verrechnungsgrundlage.

Die Reisekosten, Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben an das Finanzamt der/des Betreuerin/Betreuers sind vom Personenbetreuer selbst zu tragen.

Rechnungslegung/Tarife

Sollte nicht die volle Betreuungsleistung innerhalb dieses Zeitraumes in Anspruch genommen werden, z.B. bei vorübergehendem Krankenhausaufenthalt oder bei Beendigung der Betreuung infolge von Ableben des Klienten, wird der anteilige Vorauszahlungsbetrag gutgeschrieben oder auf Wunsch auch rückerstattet. Für die stundenweise Betreuung erfolgt die Bezahlung am Ende des Monats. Als Basis für die stundenweise Abrechnung werden die abgezeichneten/genehmigten von Mut-macher übermittelten, Einsatzlisten herangezogen.

Sonn – und Feiertage
Mut-macher verrechnet an den Klienten bis auf Widerruf eine Sonn – und Feiertagszulage.
Es wird ein Zuschlag von 100% verrechnet.

Die angeführten Tarife erhöhen bzw. verringern sich jeweils am 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex VPI.

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungen an Mut-macher sind mittels Bank-Überweisung und in höhe der Rechnung die immer am spätestens 4. des Monates erhalten wird zu leisten. Die Zahlung sollte wie auf Rechnung angegeben mit einen Zahlungsziel von 14 Tagen überwiesen werden. Sonst wird einen Mahnungsgebühr von 10 € fällig gestellt.

Mahnwesen

Das Mahnwesen von B&B ist auf 7 Tage Zahlungsverzug abgestellt. Ab der Mahnung werden € 25,– an Mahnspesen sowie 4% vom Rechnungsbetrag monatlich an Verzugszinsen, für B&B Leistungen und die selbständigen Betreuungsleistungen Dritter, zusätzlich eingefordert. Mit selbständigen Betreuern besteht die Vereinbarung, dass diese ihre Leistungen bei 10 Tagen Zahlungsverzug einstellen dürfen.

Mut-macher ist ebenfalls berechtigt, ihre Leistungen bei 10 Tagen Zahlungsverzug einzustellen, ohne für nachteilige Folgen zu haften.

Haftung

Fehlleistungen können zwar weitgehend eingeschränkt, aber nie ganz ausgeschlossen werden. Mut-macher ist in der Verhinderung von Fehlleistungen durch für den Klienten tätige Betreuer wesentlich auf rechtzeitige und exakte Informationen des Klienten angewiesen, um welche Mut-macher ersucht. Mut-macher hat sich gegenüber Betreuern für die Anliegen des Klienten einzusetzen. Für Mutmacher besteht eine haftpflichtversicherung.

Dokumentation

Mut-macher unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Führung einer Pflegedokumentation. Mut-macher MitarbeiterInnen sowie BetreuerInnen unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht.

Kündigungsfrist für eine Qualitätssicherung in der medizinischen Hauskrankenpflege

Eine Kündigung muss bis zum 15. eines Kalendermonats schriftlich bei der Mut-macher eingelangt sein, danach endet sie mit dem letzten Tag des Folgemonats und beinhaltet noch eine zahlungspflichtige Abschlussbegutachtung inklusive Dokumentation des Patientenstatus.

Mut-macher

Echsenbach, im August 2023